Vergütung

Reden wir über‘s Geld

unsplash-logoFreddie Collins

So berechnen wir unsere Vergütung.

Der Gesetz­geber will, dass Anwälte und Man­danten zunächst über's Geld reden, bevor es um die Rechts­frage geht, wegen der Sie unsere Kanzlei auf­suchen. Den Mandanten ist weit­gehend bekannt: die Anwalts­ver­gütung berechnet sich nach dem Gegen­standswert, also dem Wert der Sache, um die ge­stritten wird. Je nach Wert lässt sich für jede Tätig­keit in einer Tabelle ein Vergütungs­betrag ablesen. Details dazu finden Sie zum Beispiel auf der Seite der Bundes­rechts­anwalts­kammer.

Soweit die gesetzlichen Tabelle in kleinen Sachen den Aufwand nicht deckt, werden wir eine Honorarvereinbarung anbieten.

Für die Beratung, auch für die erste Beratung eines Anwaltes gegenüber einem Mandanten, gilt stets , dass eine Ver­gütung ohne gesetzliche Vor­gaben frei zu vereinbaren ist.

Rechtsschutzversicherung

Wir raten, dass Sie sich vor der (Erst-)Beratung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen und klären, ob sie überhaupt für diese Rechtssache nach dem von Ihnen persönlich abgeschlossenen Vertrag eintritt. Und Sie sollten klären, ob die von uns angesetzten Vergütung übernommen werden. Die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung ist nicht von der Vergütung für den Rechtsfall abgedeckt - wenn man mit einer Versicherung streiten würde, ist das eben eine weitere Rechtssache.