Freddie Collins
So berechnen wir unsere Vergütung.
Der Gesetzgeber will, dass Anwälte und Mandanten zunächst über's Geld reden, bevor es um die Rechtsfrage geht, wegen der Sie unsere Kanzlei aufsuchen. Den Mandanten ist weitgehend bekannt: die Anwaltsvergütung berechnet sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert der Sache, um die gestritten wird. Je nach Wert lässt sich für jede Tätigkeit in einer Tabelle ein Vergütungsbetrag ablesen. Details dazu finden Sie zum Beispiel auf der
Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Soweit die gesetzlichen Tabelle in kleinen Sachen den Aufwand nicht deckt, werden wir eine Honorarvereinbarung anbieten.
Für die Beratung, auch für die erste Beratung eines Anwaltes gegenüber einem Mandanten, gilt stets , dass eine Vergütung ohne gesetzliche Vorgaben frei zu vereinbaren ist.
Rechtsschutzversicherung
Wir raten, dass Sie sich vor der (Erst-)Beratung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen und klären, ob sie überhaupt für diese Rechtssache nach dem von Ihnen persönlich abgeschlossenen Vertrag eintritt. Und Sie sollten klären, ob die von uns angesetzten Vergütung übernommen werden. Die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung ist nicht von der Vergütung für den Rechtsfall abgedeckt - wenn man mit einer Versicherung streiten würde, ist das eben eine weitere Rechtssache.